Teileigentum

Teileigentum: Definition und Erklärung

July 22, 2025
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Beim Teileigentum handelt es sich um Sondereigentum an bestimmten, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen innerhalb eines Gebäudes. Dazu zählen beispielsweise Gewerbeeinheiten, Büros oder Lagerräume. Die Besonderheit des Teileigentums liegt darin, dass es – ähnlich wie das Sondereigentum an Wohnungen – einen rechtlich eigenständigen Status genießt. Eigentümer von Teileigentum besitzen zugleich einen ideellen Miteigentumsanteil am sogenannten Gemeinschaftseigentum des Gebäudes, wie etwa Flure, Dach, Fassade oder tragende Wände.

Abgrenzung zum Sondereigentum

Während unter Sondereigentum ausschließlich zum Wohnen dienende Bereiche (wie Wohnungen) fallen, umfasst das Teileigentum im Unterschied dazu Räume, die einer anderen Nutzung dienen. Die Rechtsgrundlagen dazu sind in der Teilungserklärung sowie im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.

Rechte und Pflichten beim Teileigentum

  • Eigentümer können ihr Teileigentum in der Regel frei nutzen, umgestalten oder verkaufen, jedoch immer im Rahmen der geltenden Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und der Nutzungszwecke laut Teilungserklärung.
  • Pflichten bestehen insbesondere in Bezug auf die Wartung und Instandhaltung der eigentlichen Einheit sowie auf Beitragszahlungen an die Gemeinschaft, wie das Hausgeld oder Rücklagen.

Praktische Bedeutung für Verwaltung und Kauf

Teileigentum ist insbesondere für Gewerbetreibende relevant, die zum Beispiel einen separaten Bürobereich oder Gewerberaum in einem Wohngebäude benötigen. Beim Kauf ist es wichtig, die exakte Nutzungsart, die Regelungen zur Kostentragung sowie eventuelle Nutzungsregelungen zu prüfen.

FAQ

Worin unterscheidet sich Teileigentum vom Wohnungseigentum?

Kann Teileigentum nachträglich in Wohnungseigentum umgewandelt werden?

Welche Pflichten hat ein Teileigentümer bezüglich des Gemeinschaftseigentums?

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