Ein Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustan deines Miet- oder Kaufobjekts bei Übergabe. Es enthält Details zu Mängeln, Zählerständen und übergebenen Schlüsseln. Das Protokoll dient als Beweismitte lbei Streitigkeiten und schützt beide Parteien vor unberechtigten Forderungen. Es ist rechtlich nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen.
mehr lesenEin Umlaufbeschluss ermöglicht den Wohnungseigentümern, Entscheidungen ohne eine Eigentümerversammlung zu treffen. Dabei müssen alle Eigentümer schriftlich zustimmen, damit der Beschluss wirksam wird (§ 23 Abs. 3 WEG). Er ist besonders geeignet für dringende oder unstrittige Themen, bei denen eine schnelle Entscheidung notwendig ist.
mehr lesenDie monatlichen Zahlungen der Eigentümer auf Basis des Wirtschaftsplans, die für die laufenden Kosten und die Erhaltungsrücklage verwendet werden. Vorschüsse reduzieren die Notwendigkeit späterer Nachschüsse.
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Vorschüssen/ Hausgeldmehr lesenDie Verwalterzustimmung im WEG bezeichnet die Zustimmung des Verwalters zu bestimmten Rechtsgeschäften eines Wohnungseigentümers, wie z. B. dem Verkauf einer Eigentumswohnung. Sie dient dazu, die Interessen der Gemeinschaft zu wahren und sicherzustellen, dass ein neuer Eigentümer in der Lage ist, seine Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft zu erfüllen. Die Pflicht zur Verwalterzustimmung muss in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung geregelt sein. Sie basiert auf der gesetzlichen Grundlage des § 12 WEG, der bestimmte Beschränkungen der Veräußerung vorsieht, und wird nur verweigert, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
mehr lesenDer Verwaltervertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwalter. Er umfasst die Rechte und Pflichten des Verwalters, die Vergütung sowie die Laufzeit der Bestellung. Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 26 und 27 WEG.§ 26 WEG: Regelt die Bestellung und Abberufung des Verwalters sowie die maximal zulässige Laufzeit (max. fünf Jahre, bei Erstbestellung drei Jahre).§ 26 WEG: Regelt die Bestellung und Abberufung des Verwalters sowie die maximal zulässige Laufzeit (max. fünf Jahre, bei Erstbestellung drei Jahre).§ 27 WEG: Definiert die Aufgaben des Verwalters, wie die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, die Umsetzung von Beschlüssen und die Vertretung der Gemeinschaft nach außen.
mehr lesenEine natürliche oder juristische Person, die von der Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt wird, um die laufenden Verwaltungsaufgaben zu übernehmen. Dazu gehören die Durchführung von Beschlüssen, die Erstellung der Jahresabrechnung und die Vertretung der Gemeinschaft nach außen.
Die neue Rolle des WEG-Verwalters nach der Gesetzesreform 2020 – Mehr Entscheidungsspielraum & mehr Verantwortungmehr lesenEine Verbindlichkeit ist eine rechtlich verpflichtende Verpflichtung zur Leistungserbringung oder Zahlung. In der Immobilienverwaltung kann dies die Verpflichtung der WEG zur Zahlung von Rechnungen oder Darlehen sein. Für Eigentümer oder Mieter können Verbindlichkeiten aus offenen Rechnungen, Nachzahlungen oder Darlehensverträgen entstehen.
mehr lesenDer Verteilungsschlüssel bestimmt, wie Kosten und Lasten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft verteilt werden. Üblicherweise erfolgt die Verteilung nach Miteigentumsanteilen, Wohnfläche oder Verbrauch. Der Schlüssel wird in der Gemeinschaftsordnung oder kann durch Beschluss gem. WEG § 16 Abs. 2 festgelegt bzw. geändert werden.
Welche Besonderheiten gelten bei vermieteten Eigentumswohnungen im Hinblick auf die Verteilungsschlüssel und der Abrechnung mit dem Mieter?mehr lesenEin Dokument, das die in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse und deren Abstimmungsergebnisse enthält. Es dient als Nachweis über die ordnungsgemäße Beschlussfassung und ist wichtig für die Anfechtbarkeit und Umsetzung der Beschlüsse.
mehr lesenDie Ermittlung der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Sie ist relevant für die Kostenverteilung und oft für die Berechnung des Miteigentumsanteils in der Eigentümergemeinschaft.
mehr lesenDas deutsche Gesetz, das die rechtlichen Grundlagen für das Wohnungseigentum regelt. Es definiert die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und die Beschlussfassung innerhalb der Gemeinschaft.
mehr lesenDie Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist der Zusammenschluss aller Wohnungseigentümer einer Wohnanlage zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Sie entsteht automatisch mit der Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum gemäß § 10 WEG. Die WEG ist rechtsfähig und kann Rechte wahrnehmen sowie Verpflichtungen eingehen. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem die Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, die Beschlussfassung in Versammlungen und die Aufstellung eines Wirtschaftsplans. Sie wird in der Regel durch einen Verwalter und einen Verwaltungsbeirat unterstützt.
mehr lesenDas Wohngeld ist der monatliche Beitrag, den Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft zahlen, um die Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu decken (§16 WEG). Es setzt sich aus Betriebskosten, Rücklagen und Verwaltungskosten zusammen und wird auf Grundlage des Wirtschaftsplans festgelegt. Das Wohngeld ist nicht mit dem staatlichen Mietzuschuss gleichen Namens zu verwechseln.
mehr lesenDer Wirtschaftsplan legt die erwarteten Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft für das kommende Jahr fest. Er dient als Grundlage für die monatlichen Vorschüsse (Hausgeldvorauszahlungen) und wird von der Eigentümerversammlung beschlossen (§ 28 WEG Abs.1).
mehr lesenDas Wirtschaftsjahr ist der Abrechnungszeitraum, den eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder ein Unternehmen für die finanzielle Berichterstattung verwendet. In der Regel entspricht es dem Kalenderjahr. In der Immobilienverwaltung bildet es die Grundlage für die Erstellung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen gemäß § 28 WEG.
mehr lesenZinsen sind das Entgelt, das ein Schuldner für geliehenes Kapital an den Gläubiger zahlt. In der Immobilienwirtschaft spielen Zinsen eine Rolle bei der Finanzierung von Immobilienprojekten oder bei Verzugszinsen, wenn Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen.
Die aktuelle Zinslage auf dem deutschen Immobilienmarkt: Was Immobilienkäufer nach dem jüngsten EZB-Entscheid erwartetmehr lesenEin zertifizierter Verwalter ist eine Person, die ihre fachliche Eignunggemäß der WEG-Reform von 2020 nachgewiesen hat. Die Qualifikation wird durch eine Prüfung bei der IHK bescheinigt. Ziel ist es, die Qualität und Professionalität in der Immobilienverwaltung zu sichern und den Anforderungen des Wohnungseigentumsgesetzes gerecht zu werden.
mehr lesenDer Zahlungsverkehr umfasst alle Geldtransfers zwischen Parteien, wie die Überweisung von Mieten, Hausgeldern oder die Begleichung von Rechnungen. Eine geordnete Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist essenziell für eine transparente und rechtssichere Verwaltung.
mehr lesenDas Zahlungsziel gibt den Zeitpunkt an, zu dem eine Zahlung zu erfolgenhat. In der Immobilienverwaltung betrifft dies die Fälligkeit von Mieten,Hausgeldern oder Sonderumlagen. Die Einhaltung der Zahlungsfälligkeit istentscheidend, um Verzugszinsen oder Mahngebühren zu vermeiden.
mehr lesenJetzt für den Newsletter anmelden und keine spannenden Neuigkeiten, der Immobilienbranche und zu unserer Software verpassen.